Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
Im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) haben wir diese Meldestelle für Sie eingerichtet.
Ziel dieses Systems ist es sicherzustellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Bedenken über mögliche Rechtsverstöße nach HinSchG in unserem Unternehmen sicher und vertraulich melden können.
Das Hinweisgebersystem wird bereit gestellt durch die Rechtsanwaltskanzlei PKF WMS Dr. Buschkühle PartG mbB, welche ihren Sitz in Osnabrück hat.