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Beratung Unterschiedliche Angebote

Perspektiven schaffen

Menschen in schwierigen Lebenslagen wissen oft keinen Ausweg mehr. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen Probleme angehen und Perspektiven schaffen.

Manchmal kann das Leben aus den Fugen geraten und man benötigt Hilfe von Außen um alles wieder in geregelte Bahnen zu leiten. Probleme wachsen einem über den Kopf und man sehnt sich nach Verbesserung der Verhältnisse. Es kann jederzeit und ganz unverhofft jeden von uns treffen. Wir wollen Sie dazu ermutigen, über Ihre Probleme zu sprechen und sie mit Unterstützung unserer professionellen Hilfen anzugehen.

Wir haben gerne ein offenes Ohr für Sie, von der Schuldner- bis zur Eheberatung. Schauen Sie sich unsere Angebote an.

Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zur Prävention von Gewalt und Machtmissbrauch

Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zur Prävention von Gewalt und Machtmissbrauch

Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zur Prävention von Gewalt und Machtmissbrauch
Konzept zum Schutz von Ratsuchenden des Fachbereichs Beratung (Ehe-, Familie- und Lebensberatung, Erziehungsberatung und therapeutischer Dienst) im Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth

1. Grundlagen und Rahmenbedingungen
Die Beratungsstellen im CSW bieten Ratsuchenden fachliche Unterstützung, die in persönlichen, partnerschaftlichen und familiären Anliegen in Krisen geraten sind. Sie stellen Einzelnen, Paaren, Eltern, Kindern und Jugendlichen einen Raum für individuelle Persönlichkeitsentwicklung, Entfaltung der Beziehungskompetenz sowie Krisen- und Konfliktbewältigung zur Verfügung. Zudem stellt sie, im Jugendhilfekontext, den Auftrag des Jugendamtes den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII sicher. Die Beraterinnen und Berater arbeiten auf der Grundlage einer professionellen Beratungsbeziehung und achten dabei auf die Selbstbestimmung der Ratsuchenden und fördern ihre Selbstwirksamkeit. Die Beraterinnen und Berater tragen die Verantwortung für den Beratungsprozess im Rahmen der Mitwirkungsbereitschaft der Ratsuchenden.

Das vorliegende Schutzkonzept reflektiert das professionelle beraterische Handeln auf potentiell grenzverletzende Situationen und Verhaltensweisen. Es zielt darauf ab, Kinder, Jugendliche sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene vor grenzverletzendem Verhalten und vor Gewalt im Rahmen der Beratung zu schützen. Dies beinhaltet sowohl strukturelle, psychische und physische, sowie sexualisierte Gewalt in allen Ausprägungen. Darüber hinaus zeigt das Schutzkonzept Faktoren der Qualitätssicherung und Beschwerdewege auf, die den Schutz gewährleisten sollen. Das Papier ist Ausdruck einer Kultur der Achtsamkeit, die innerhalb des Fachbereichs Beratung gepflegt wird.

Das vorliegende Schutzkonzept greift bisher an anderer Stelle definierte Standards für die Beratungsarbeit in ihrer gültigen Fassung auf. Dazu zählen die "Ethischen Standards in der institutionellen Beratung" des Deutscher Arbeitskreises für Jugend-, Ehe- und Familienberatung (DAKJEF). Diese beziehen weitergehende gesetzlichen Regelungen mit ein, wie dem Verbot der Ausnutzung des Beratungsverhältnisses zu sexuellen Handlungen (§ 174c StGB), den Schutz des Privatgeheimnisses (§ 203 StGB) und dem Zeugnisverweigerungsrecht (§ 383 ZPO, § 53 StPO). Weiterhin beruht das vorliegende Konzept auf den "Qualitätsstandards für die Arbeit von Beraterinnen und Beratern der EFL im Bistum Münster" und der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke), die die Vorgaben der Bundes- und Landesebene abbilden. Und nicht zuletzt verweisen die Ausführungen auf die verbindlich beschriebenen Verfahrensabläufe innerhalb des Fachbereichs im Kontext von Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII, denen jede Beratungsfachkraft unterliegt.

Neben den Beraterinnen und Beratern sind alle Mitarbeitenden des CSWs inbegriffen. Dies beinhaltet explizit auch Verwaltungs- und Leitungskräfte des CSWs.

2. Risikofaktoren und Konsequenzen für die Beratungsbeziehung (Verhaltenskodex)
Beraterinnen und Berater arbeiten auf Grundlage einer professionellen Beratungsbeziehung mit ihren Ratsuchenden. Diese Beziehung schafft den Rahmen, innerhalb dessen sich Ratsuchende öffnen können. Ratsuchende vertrauen der Beratungsfachkraft vielfach sehr persönliche Themen an. Gleichzeitig ist die Beratungskraft auch das Medium, mittels dessen die Ratsuchenden neue Beziehungserfahrungen machen können. Die Beratungsbeziehung ist deshalb eine äußerst sensible Größe und bedarf professioneller Expertise. Gleichzeitig basiert die Beratungsbeziehung auf dem Vertrauensverhältnis zwischen Ratsuchendem und Fachkraft. Diese Grundstruktur bringt es mit sich, dass, wie in vielen anderen Arbeitsbereichen auch, grenzverletzendes Verhalten seitens der Beratungskraft potentiell möglich ist. Grenzverletzungen, Übergriffe oder weitergehende Taten liegen vor allem dann vor, wenn Beraterinnen und Berater die Beziehung zu den Ratsuchenden für ihre persönlichen Zwecke nutzen oder zur Befriedigung eigener Interessen und Bedürfnisse missbrauchen.
In den Einrichtungen werden sowohl Erwachsene als auch Kinder und Jugendliche beraten. Alle Beraterinnen und Berater benötigen eine hohe Aufmerksamkeit für Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Auch durch die individuelle Problematik erwachsener Ratsuchender - insbesondere, wenn diese Eltern sind - können Kinder betroffen und gefährdet sein. Die Fachkräfte thematisieren solche Hinweise, arbeiten mit den Betroffenen aktiv an einer Lösung und leiten gegebenenfalls in enger Zusammenarbeit mit einer "insoweit erfahrenen Fachkraft" Schritte nach dem gültigen Ablaufschema für das Verfahren nach §§ 8a + b SGB VIII ein.

Schutz- und hilfebedürftige Erwachsene sind in diesem Kontext die ratsuchenden Klientinnen und Klienten. Durch die Inanspruchnahme der Beratung können sie (zeitweise) mit Blick auf die Beraterin oder den Berater ein Machtgefälle oder eine innere Abhängigkeit erleben. Viele Ratsuchende befinden sich in einem psychisch labilen Zustand oder einer kritischen Lebenssituation. Darin liegt ein erhöhtes Maß an Vulnerabilität. Betroffene von Gewalterfahrungen haben ein erhöhtes Gefährdungspotenzial, erneut von Verletzungen betroffen zu sein und bedürfen des besonderen Schutzes.

Beraterinnen und Berater tragen daher in jedem Fall die Verantwortung für die Gestaltung einer professionellen Beziehung und ein berufsethisch angemessenes Vorgehen. Sie respektieren und achten die Würde der Ratsuchenden unabhängig von Zugehörigkeit einer ethischen Gruppe oder Nationalität, von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Herkunft, Sprache und ihrer politischen, religiösen oder sexuellen Orientierung. Sie begegnen den Ratsuchenden mit Aufmerksamkeit, Interesse und Wertschätzung. Sie erkennen das Recht und die Fähigkeit der Ratsuchenden an, selbständig und eigenverantwortlich handeln zu können und ermutigen sie zu verantwortlichen Entscheidungen ihrer Lebensbelange.

Die Beratungen finden in einem von außen nicht einsehbaren und akustisch geschützten Raum statt. Dies dient dem Schutz der Beratung und stellt gleichzeitig eine nach außen wenig kontrollierbare Situation her. Auch werden in den Beratungen vielfach besonders intime Themen wie Sexualität besprochen. All diese Faktoren führen dazu, dass Beraterinnen und Berater diese besondere Situation für eigene Bedürfnisse ausnutzen könnten. Zur Vermeidung von Irritationen und Grenzverletzung oder Übergriffen ist einem Körperkontakt mit dem Ratsuchenden unter Berücksichtigung der fachlichen Grundlagen größte Sorgfalt beizumessen. Er darf sich ausschließlich am Wohl der Ratsuchenden orientieren. Jeder sexuelle Kontakt zu Ratsuchenden ist zu unterlassen. Auch eine Beendigung einer laufenden Beratung, um einen persönlichen Nutzen daraus zu erlangen, ist unzulässig. Private Kontakte mit Ratsuchenden sollten grundsätzlich vermieden werden und sich außerhalb des Beratungskontaktes auf die übliche Form des Sozialkontaktes beschränken. Dies gilt auch nach Beendigung der Beratung für mindestens ein Jahr. 
Vielfach sind Ratsuchende dankbar für die erhaltene Hilfeleistung. Gerne zeigen sie sich erkenntlich. Beraterinnen und Berater könnten auch diese Situation für persönliche Bedürfnisse ausnutzen oder sich anderweitig in ihrer Arbeit davon beeinflussen lassen. Vermächtnisse oder Erbschaften, Zuwendungen oder Geschenke dürfen im Wert der Geringfügigkeit angenommen werden. Genaueres bestimmt der Vorstand des CSW (siehe z. Zt. der Runderlass d. MI "Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenke und sonstigen Vorteilen" in der Fassung vom 24.11.2016). Entgeltliche und unentgeltliche Dienstleistungen sowie sächliche Zuwendungen dürfen im Sinne der Vorteilsnahme nicht angenommen werden. Leistungsangebote seitens der Ratsuchenden werden von der Beratungsfachkraft der Stellenleitung mitgeteilt. Spenden an die Einrichtung sind grundsätzlich möglich.

3. Qualitätssicherung
Die Beratung innerhalb der Einrichtungen erfolgt nach fachlich überprüfbaren und anerkannten Standards. Beraterinnen und Berater verfolgen die fachliche Entwicklung und reagieren auf veränderte Bedarfe mit professionellen neuen Ansätzen nach den jeweiligen aktuellen Standards. Sie überprüfen die Qualität ihrer Arbeit regelmäßig insbesondere entlang der Verwirklichung der für die Beratung vereinbarten Ziele und der Zufriedenheit der Ratsuchenden. Dafür ist eine Beratungsdokumentation zu führen, die den jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen gerecht wird. Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht. Privatgeheimnisse der Ratsuchenden werden geachtet und nur mit der Einwilligung der Betroffenen und in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen weitergegeben. Die Regelungen zum Zeugnisverweigerungsrecht ergänzen den Schutz.
Zum Schutz der Ratsuchenden und für die Qualität der Arbeit in den Beratungsstellen ist bei der Personalauswahl auf fachliche und persönliche Eignung der Beraterinnen und Berater zu achten. Sie kommen aus verschiedenen psychosozialen Grundberufen und verfügen darüber hinaus über eine Weiterbildung in Ehe-, Familien- und Lebensberatung nach den Standards der bke, DAKJEF und den Richtlinien des Kath. BAG e.V. oder über andere therapeutische Qualifikationen. Innerhalb ihrer Aus- und Weiterbildung werden sie auf ihre fachliche und persönliche Eignung für die Beratung geprüft und aufgefordert ihre Haltung beständig zu reflektieren. Um ihre Qualifikation für die fachliche Arbeit zu sichern, nehmen diese an regelmäßigen Supervisions-, Team-, Fachteamsitzungen und jährlichen Fortbildungen teil. Der Umfang ist den "Qualitätsstandards für die Arbeit von Beraterinnen und Beratern" festgelegt. Diese Standards verpflichten die Beraterinnen und Berater den neusten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu halten und zum Wohl der Ratsuchenden die Fachlichkeit zu überprüfen.

Alle Beraterinnen und Berater der Beratungsstellen absolvieren in regelmäßigen Abständen Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt nach der jeweils aktuellen Präventionsordnung. Sie sind über die Thematik von Gewalt und Machtmissbrauch informiert und kennen die notwendigen Verfahrens- und Beschwerdewege bei einer Vermutung. Bei einer Einstellung haben sie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, welches alle fünf Jahre zu aktualisieren ist.

4. Beschwerdemanagement
Ein Beschwerdemanagement beschreibt die Verhaltensregeln sowie die Verfahrenswege, wenn Mitarbeitenden tatsächlich oder vermeintlich ein Fehlverhalten vorgeworfen wird. Es ist Bestandteil der Qualitätsentwicklung, denn es enthält die Chance der Verbesserung und Weiterentwicklung der Einrichtung. Durch ein solches Verfahren soll das mögliche Fehlverhalten eines/einer Einzelnen ernst genommen werden. Gleichzeitig intendiert es eine gemeinsame Ursachenanalyse und eine Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten innerhalb der Beratungseinrichtungen des CSW. Werden Verstöße von Beraterinnen und Beratern, von Ratsuchenden oder von außenstehenden Dritten wahrgenommen oder vermutet, können und sollen diese ausdrücklich beanstandet werden. Gesetzliche und berufsrechtliche Regelungen finden dabei ihre Anwendung. Alle Beschwerden, die dienst-, arbeits- und strafrechtlich relevant sind, werden unverzüglich der jeweiligen Bereichsleitung bzw. dem Vorstand vorgelegt, die entsprechende weitere Schritte in die Wege leiten.

a) Beschwerdemöglichkeiten für Ratsuchende
Ratsuchende haben die Möglichkeit, sich über unangemessenes Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen persönlich, telefonisch oder schriftlich und bei Bedarf auch anonym zu beschweren. Beschwerden können innerhalb der Dienststelle und Einrichtungen an andere Mitarbeitende, das Sekretariat bzw. Verwaltung, die Team-, Gruppen oder Stellenleitung oder an die Bereichsleitung bzw. den CSW-Vorstand gerichtet und entsprechende weitergeleitet werden.

Jede Beschwerde wird ernst genommen und von der Person, die die Beschwerde entgegennimmt, schriftlich festgehalten. Darin werden Anlass und Inhalt der Beschwerde notiert. Die oder der Beschwerdeführende erhält (wenn nicht anonymisiert) eine schriftliche Bestätigung, dass die Beschwerde eingegangen ist, sie weiterbearbeitet wird und wie das weitere Verfahren aussieht.
Je nach Inhalt und Tragweite der vorgebrachten Beschwerde ist zu prüfen, ob eine Information der direkten Vorgesetztenebene ratsam bzw. zwingend erforderlich ist (siehe c. Einordnung der Beschwerdegründe).

Beschweren sich Ratsuchende, so hält die Team-, Gruppen oder Stellenleitung bzw. die Bereichsleitung oder der CSW-Vorstand i.d.R. zunächst Rücksprache mit der entsprechenden Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter. In strafrechtlich relevanten Fällen wie bei sexualisierter Gewalt, kann wegen der Gefahr der Vertuschung zunächst auf Rücksprache verzichtet werden. Für eine angemessene Einschätzung wendet sich der/die Angesprochene an den/die Präventionsbeauftragte/-n (siehe 5.). Die Bereichsleitung und der Vorstand sind, soweit sie nicht selbst betroffen sind, ebenfalls zu informieren.

Beschwerden gegen Mitarbeitende können sowohl in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Arbeit oder dem Verhalten von Mitarbeitenden der Einrichtungen, Geschäfts- und Dienststellen stehen, als auch in der individuellen, konflikthaften Psychodynamik des Beschwerdeführers begründet sein. Diese Einschätzung können die/der jeweilige Mitarbeitende nicht alleine vornehmen, sondern sie bedarf einer Reflexion mit dem Team, der Stellen- und /oder Bereichsleitung, Vorstand und ggfs. Der insofern erfahrenen oder innerhalb einer Supervision. Weitere Maßnahmen werden auf den jeweiligen Ebenen geprüft und eingeleitet.

b) Beschwerdemöglichkeiten für Mitarbeitende innerhalb der Einrichtungen, Dienst- und Geschäftsstellen des CSWs
In den Teams und unter den Mitarbeitenden wird eine Kultur der Achtsamkeit gepflegt, die auch eine offene Kommunikations- und Streitkultur beinhaltet. Diese fördert den Austausch, so dass Irritationen und Konflikte von Mitarbeiter*innen untereinander angesprochen und geklärt werden können. Auf Antrag kann für diese Prozesse auch externe Unterstützung in Form einer Teamsupervision vom Vorstand gewährt werden. 

Beschwerden gegen die Stellenleitungen werden der Bereichsleitung vorgetragen. Beschwerden gegen die Bereichsleitung werden dem Vorstand vorgetragen. Beschwerden gegen den Vorstand werden dem Stiftungsrat gemeldet. Die Regelungen der Mitarbeitervertretungsordnung bleiben hiervon unberührt. 

Alle Mitarbeitenden, auf die sich eine Beschwerde bezieht oder die in einen Konflikt involviert sind, sind verpflichtet, an einer konstruktiven Lösung mitzuarbeiten.

Bei Vermutungen sexualisierter Gewalt kann die entsprechende Anlaufstelle des Bischöflich Münsterschen Offizialates (BMO) in Vechta angesprochen werden. 

c) Einordnung der Beschwerdegründe
Jede Beschwerde wird ernst genommen. 

Bei allen Beschwerden, die dienstrechtlich, arbeitsrechtlich oder strafrechtlich relevant sind, oder die die Außenwirkung des CSW erheblich beeinträchtigen können, setzt die beschwerdeannehmende Person die Stellen-, Gruppen-, Teamleitung umgehend in Kenntnis, die die jeweilige Bereichsleitung informiert. Betrifft die Beschwerde eine mögliche Verletzung von fachlichen, berufsethischen oder berufsrechtlichen Standards bedarf es einer sorgfältigen Bewertung sowohl aus fachlicher als auch aus juristischer Sicht, die von der Bereichsleitung und dem Vorstand veranlasst wird.

Geringfügiges Fehlverhalten sollte im direkten Gespräch zufriedenstellend und niederschwellig gelöst werden. 

d) Bearbeitung der Beschwerde
Nach erfolgter interner Prüfung und Bewertung einer Beschwerde erfolgt unter Einbeziehung der jeweils zuständigen Verantwortlichen eine individuelle Rückmeldung in der Regel schriftlich in einem Zeitraum nach Möglichkeit von längstens vier Wochen.

Die zuständigen Leitungen stellen sicher, dass alle Beschwerden sowie die in diesem Kontext stattfindenden Gespräche und die getroffenen Maßnahmen protokolliert bzw. dokumentiert werden. 

• Ist die Beschwerde berechtigt, erfordert jedoch keine dienstrechtlichen oder darüber hinausgehenden Konsequenzen, wird der Klärungsprozess der oder dem Beschwerdeführenden mitgeteilt. Sachliche Gründe für das Verhalten der Beratungsfachkraft oder sonstige relevante strukturelle Gegebenheiten werden erläutert. Sofern Schwachstellen auf der Ebene von Struktur- und Prozessqualität deutlich werden gilt es, im Rahmen des allgemeinen Qualitätsmanagements, Verbesserungen zu implementieren und kritische Abläufe zu beenden. Entsprechende Verbesserungsmaßnahmen werden zugesagt.

• Ist die Beschwerde berechtigt und enthält sie ernsthafte Anhaltspunkte für ein gravierendes Fehlverhalten einer Beratungsfachkraft lädt die Bereichsleitung in Abstimmung mit dem Vorstand des CSW und zusammen mit der Stellenleitung zur Klärung des Sachverhaltens die oder den entsprechende/n Mitarbeitende/n zu einem Personalgespräch. Die Mitarbeitervertretung kann dabei hinzugezogen werden. In einem weiteren Schritt führt je nach Kontext die Gruppen-, Team- bzw. Stellen-, Bereichsleitung oder der Vorstand ein Klärungsgespräch mit der oder dem Beschwerdeführenden. Die jeweiligen Gesprächsergebnisse werden protokolliert und von den Beteiligten unterschrieben.

Umgehend werden weitere Schritte und geprüft und eingeleitet, um (ggfs. weiteren) Schaden abzuwenden, Wiederholungen zu verhindern und weiteren Fehlern vorzubeugen.

Bei Verstößen gegen fachliche und berufsethische Standards ist sicherzustellen, dass das beanstandete Verhalten sofort beendet wird.
Disziplinarische Maßnahmen, sowie dienst- und arbeitsrechtliche Konsequenzen sind zu prüfen und ggfs. zu veranlassen.

Die oder der Beschwerdeführende wird in angemessener Form informiert, wobei der Persönlichkeitsschutz des*der betreffenden Mitarbeitenden zu berücksichtigen ist.

• Ist die Beschwerde unberechtigt wird dies der oder dem Beschwerdeführenden mit einer ausführlichen Begründung mitgeteilt. 

Die Bearbeitung der Beschwerde ist abgeschlossen, wenn der Sachverhalt geklärt ist, der*die Beschwerdeführenden eine Rückmeldung erhalten haben und über die Konsequenz für die Mitarbeitenden entschieden worden ist.

5. Kontaktadressen
a) Beschwerdemöglichkeiten bestehen bei:

Präventionsbeauftragte*r CSW
Christa Brinkmann,Münsterstr. 32, 49377 Vechta, Tel.: 04441/7066, Mail: brinkmann@caritas-sozialwerk.de

Ombudsstelle KiJuHi
BerNi e.V., Waßmannstraße 9, 30459 Hannover, Tel. 0162/7387387, Mail: ombudschaft@berni-ev.de

Anlaufstelle Bischöflich Münstersches Offizialat, Prävention sexualisierter Gewalt:
Abteilung Seelsorge, Volker Hülsmann, Bahnhofstraße 6, 49377 Vechta, Tel. 04441/872150 oder 0151/62827807

Bereichsleitung bzw. Vorstand/Geschäftsführung:
Von-Staufenberg-Straße 14, 49696 Lohne, Tel. 04442/9341600, Mail: info@caritas-sozialwerk.de

Mitarbeitendenvertretung der CSW-Stiftung:
Von-Staufenberg-Straße 14, 49696 Lohne, Tel. 01520/8995, Mail: info@caritas-sozialwerk.de

Interventionsbeauftrager Bistum Münster
Eva-Maria Kapteina, Tel. 0251/4956967, Mail kapteina@bistum-muenster.de
Stephan Baumers, Tel. 0251/4956029, Mail baumers@bistum-muenster.de

Ansprechpartner im Bistum Münster:
Hildegard Frieling-Heipel, Tel. 0173/1643969
Dr. Magret Nemann, Tel. 0152/57638541
Bardo Schaffner, Tel. 0151/43816695
Marlies Imping, Tel. 0162 2078689

Landes Caritasverband Oldenburg
Stefan Kliesch, Neuer Markt 30, 49377 Vechta, Tel. 01522/7967203, Mail: kliesch@lcv-oldenburg.de

Stand 15.08.2024

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Hilfe und Beratung

  • Allgemeine Sozialberatung
  • Ambulante Wohnungslosenhilfe
  • Ehe-Familien-und Lebensberatung
  • Kurberatung
  • Beratung für Jugendliche, Kinder und Familien
  • Schulden
  • Suchtberatung
  • Migrationsberatung
  • Beratungsstelle für Arbeitsmigranten

Beratung Jugendliche

  • Jugendberufshilfe (PACE)
  • Jugendmigrationsdienst (JMD)
  • Beratung für Jugendliche, Kinder und Familien

Einrichtungen

  • Kindergarten Löningen
  • Tafel
  • Flüchtlingsunterkünfte

Wohn- und Tagesgruppen

  • Wohngruppe St. Josef (Vechta)
  • Wohngruppe Antonius (Damme)
  • Wohngruppe Franziskus (Holdorf)
  • Jugendwohnhaus Lohne
  • Tagesgruppe
  • GITW
  • Marienhain I
  • Marienhain II
  • Marienhain Verselbstständigung
  • ITJ

Beschäftigung/ Arbeit

  • Druckerei Dinklage
  • Jugendwerkstatt
  • Chance

Arbeit an Schulen

  • Schulsozialarbeit
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