Ambulante Dienste
Hilfen zu Erziehung
Belastende Ereignisse führen manchmal in einer Familie dazu, dass die Alltagsorganisation aus den Fugen gerät. In der Folge muss das gesamte System "Familie" unterstützt werden, um eine Verbesserung der Erziehungsbedingungen und der Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen.
Unsere ambulanten Dienste sind ein Angebot differenzierter und flexibler Erziehungshilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien, die aufgrund komplexer Problemlagen in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind. Folgende Angebote halten wir vor:
- Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII
- Hilfe für junge Volljährige § 41 SGB VIII
- Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIII
- Krisenintervention
- Video-Home-Training
- Begleiteter Umgang, § 18 Abs. 3 SGB VIII i. V. mit § 1684, Abs. IV, Sätze 3 und 4 BGB
In den Landkreisen Vechta und Cloppenburg betreuen die Mitarbeitenden Kinder, Jugendliche und ihre Familien individuell je nach Bedarf und Notwendigkeit in ihrem jeweiligen Lebensumfeld mit dem Ziel, dass die Familien ihren Lebensalltag wieder eigenständig gestalten und organisieren können.
Hilfen für junge Straffällige
Im Landkreis Cloppenburg übernehmen wir für das Jugendamt im Rahmen der ambulanten Arbeit mit Jungen Straffälligen die Aufgabenbereiche:
- Soziale Trainingskurse (§10, Nr. 6 JGG)
- Betreuungshelfer (§10, Nr. 6 JGG)
- Täter-Opfer-Ausgleich (§10, Nr. 7 JGG)
Ziel der Ambulanten Maßnahmen ist es, freiheitsentziehende Maßnahmen, insbesondere den Jugendarrest, zu vermeiden. Unter der Maxime "Erziehen statt Strafen" werden Betreuungsweisungen, Soziale Trainingskurse und Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) nach pädagogischen Gesichtspunkten ausgestaltet.