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Pressemitteilung

Arbeitnehmer*innen weiter schutzlos

• Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth in Lohne rügt eklatante Mängel im „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzuges im Arbeitsschutz“ (Arbeitsschutzkontrollgesetz) • Regelung zur Arbeitszeiterfassung lässt Arbeitnehmer*innen weiter schutzlos • Nach wie vor „Grauzone“ beim Thema Unterbringung • „CSW Beratungsstelle wichtige Quelle

Erschienen am:

19.08.2020

  • Beschreibung
Beschreibung

LOHNE. Das Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth (CSW) mit Sitz in Lohne hat eklatante Mängel des am 29. Juli 2020 seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorgelegten "Entwurfes eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzuges im Arbeitsschutz" (Arbeitsschutzkontrollgesetz) gerügt.

"Grundsätzlich begrüßen wir natürlich diese Initiative zur Verbesserung der Situation der Arbeitnehmer*innen in der Fleischwirtschaft. Mit diesem Gesetzentwurf werden auch von der Beratungsstelle für Arbeitsmigranten des CSW seit Jahren erhobene Forderungen zur Veränderung des Systems Werkvertrag und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft angeschoben", sagt Heribert Mählmann, Vorstandsvorsitzender des CSW. "Jedoch sehen wir auch dringenden Nachbesserungsbedarf, etwa bei der Verpflichtung zur digitalen Arbeitszeiterfassung. Der jetzige Entwurf lässt Arbeitnehmer*innen weiter schutzlos." (vgl. auch Urteil des EuGH Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18).

Die in Lohne und Cloppenburg ansässige CSW-Beratungsstelle für Arbeitsmigranten unterstützt Arbeitnehmer*innen seit 2018 in ihren Anliegen. Und die Befunde sind vielfältig: rechtswidrige Kündigungen bei Krankheit, wissentlich falsch berechnete Löhne, unterschlagene Stunden und Tage bei gefälschten Arbeitszeitaufzeichnungen, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, fehlende Urlaubsabgeltung, Nichtauszahlung des letzten Monatslohnes bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Unterschlagung tariflicher Erschwerniszuschläge, rechtswidrige Lohnabzüge für überteuerte, schäbige Unterkünfte. Der für die Beratungsstelle in Lohne tätige Jurist Josef Kleier hatte es bereits 2018 so zusammengefasst: "Der Fehler liegt im System".

Die Corona-Pandemie hat nun die zum Teil skandalösen Zustände - nicht nur in der Fleischwirtschaft - in den Blick einer breiten Öffentlichkeit gerückt. Dies hatte das CSW zum Anlass genommen, im Mai 2020 ein in der Öffentlichkeit viel beachtetes Diskussionspapier aus der Feder von Josef Kleier mit sehr konkreten Ideen, Vorschlägen und Handlungsempfehlungen für die Kommunen, die Unternehmen und nicht zuletzt auch für den Gesetzgeber vorzulegen.

Die Politik hat nun die Notwendigkeit zu Veränderungen durch die Gesetzgebung erkannt. Mit dem am Dienstag vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Gesetzentwurf sei ein erster Schritt gemacht, so Mählmann. Dieser reiche indes bei Weitem nicht aus.

Dringenden Nachbesserungsbedarf sieht das CSW etwa bei der Verpflichtung zur digitalen Arbeitszeiterfassung. Mit Blick auf die von der Beratungsstelle für Arbeitsmigranten seit Jahren geforderte Verpflichtung will der Gesetzentwurf Abhilfe schaffen. Demnach sollen künftig Arbeitgeber und Entleiher verpflichtet sein, die tägliche Arbeitszeit elektronisch aufzuzeichnen und diese Aufzeichnung elektronisch zu dokumentieren.

"Der Ansatz ist richtig, geht aber, was den Schutz der individuellen Arbeitnehmerrechte konkret anbelangt, an der Problemstellung ganz klar vorbei", sagt Josef Kleier und verweist auf seine jahrelangen Erfahrungen mit Arbeitsgerichten. "Es nützt den Arbeitnehmer*innen gar nichts, wenn nur die Arbeitskontrollbehörden und die Behörden zur Verfolgung von Schwarzarbeit Zugriff auf diese Daten haben."

Unabdingbar zur Verfolgung der individuellen Arbeitnehmerrechte des einzelnen Beschäftigten sei es, dass die digital erfassten Arbeitszeiten den Arbeitnehmer*innen auch monatlich mit der jeweiligen Lohnabrechnung zur Verfügung gestellt werden, sagt Kleier. Hier liege ein klares Defizit im Gesetzentwurf vor. Diese Forderung gelte nicht nur für die Arbeitnehmer*innen in der Fleischwirtschaft, sondern generell für alle Beschäftigten - insbesondere in prekären Arbeitsverhältnissen mit Migrationshintergrund.

Wie wichtig die Stärkung der individuellen Arbeitnehmerrechte ist, wird auch mit Blick auf die geplanten Erhöhungen der behördlichen Kontrolldichte deutlich. Danach sollen die Betriebe mindestens alle 20 Jahre überprüft werden. Selbst dies soll für die Landesbehörden erst zum Januar 2026 verpflichtend sein. Kleier: "Ein Schwebezustand von fünf Jahren ist absolut inakzeptabel."

Dagegen lobt Heribert Mählmann den Ansatz, für Verbesserungen bei den Unterbringungen zu sorgen. Allerdings sei nur ein Teil der oft osteuropäischen Arbeitnehmer*innen in den so gennannten Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Für die Privatwohnungen gebe es weiter eine Grauzone.

Insgesamt verbindet das CSW mit dem vorgelegten Gesetzentwurf Hoffnungen auf eine deutliche Verbesserung der Situation - insbesondere für osteuropäische Arbeitnehmer*innen in der Fleischwirtschaft. Um jedoch nicht nur dort, sondern generell im Umgang mit ausländischen Arbeitnehmer*innen grundlegende Änderungen herbeizuführen, brauche es mehr als ein Gesetz. "Arbeitsmigrant*innen sind für unsere Volkswirtschaft in fast allen Wirtschaftszweigen unverzichtbar. Bund, Länder und Kommunen sowie die Zivilgesellschaft müssen sich dieser Bevölkerungsgruppe stärker annehmen", sagen Mählmann und Kleier.

Der Umgang mit und die Integration von Arbeitsmigrant*innen bleibe für den Wirtschaftsstandort Deutschland eine vordringliche Zukunftsaufgabe. Für die Unternehmen dürften Rechts- und Tariftreue im Umgang mit diesen Menschen nicht nur Schlagworte sein. Quer durch alle Branchen dürfe es nicht mehr nur ausschließlich um die Steigerung von Profitabilität gehen, sondern auch um die Wahrnehmung von Fürsorgeverpflichtungen und insgesamt sozialer Verantwortung. "Diesen Werten sehen wir uns als Caritas-Sozialwerk verpflichtet. Deshalb werden wir uns weiter für die Stärkung der Rechte von Arbeitsmigrant*innen, insbesondere derer in prekären Beschäftigungsverhältnissen einsetzen und das Gesetzgebungsverfahren weiter intensiv beobachten", betonen Heribert Mählmann und Josef Kleier.

Werkvertrag

v.l.n.r.
Heribert Mählmann, Vorstandsvorsitzender Caritas-Sozialwerk; MdEP Frau Viola von Cramon; Josef Kleier und Belal Elsayed, Beratungsstelle für Arbeitsmigranten

 

Der Gesetzentwurf war auch Thema beim Besuch der Europaabgeordneten Viola von Cramon (MdEP, Fraktion der Grünen/EFA) am Donnerstagvormittag, 31. Juli im CSW in Lohne. Das Lohner Team der Beratungsstelle für Arbeitsmigranten, Belal Elsayed und Josef Kleier sowie der CSW-Vorstandsvorsitzende Heribert Mählmann nutzten zudem die Gelegenheit, über ihre Arbeit zu berichten und von Cramon die unterschiedlichen Befundlagen der Arbeitnehmer*innen in den vergangenen zweieinhalb Jahren darzulegen.

"Die schockierenden Nachrichten aus deutschen Schlachtbetrieben wie nun in Rheda-Wiedenbrück haben bestätigt, dass der Schutz der europäischen Cross-Border-Arbeiter*innen vor COVID-19 und auch generell völlig unzureichend ist. Ausreichende Abstandsregeln im Betrieb, hohe Hygienestandards, adäquate Unterkünfte und verbesserte Sozialstandards - es ist längst an der Zeit, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten hier deutlich entschlossener regulierend einschreiten. Die in der Entschließung geforderte Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde und bessere Kontrollmechanismen in Unternehmen würden uns hier ein wesentliches Stück weiterbringen", sagte von Cramon. "Das Caritas-Sozialwerk und die Beratungsstelle ist hierbei eine wichtige Quelle und ein kompetenter Gesprächspartner insbesondere für die Landes- und Bundespolitik "


Weitere Informationen zur CSW-Beratungsstelle für Arbeitsmigranten unter:

www.caritas-sozialwerk.de/hilfe-und-beratung/beratungsstelle-fuer-werkarbeiter

https://www.caritas-sozialwerk.de/aktuelles/presse/handlungsempfehlungen-zur-verbesserung-der-beschaeftigungsverhaeltnisse-a05e93bb-2c18-409a-9465-3f0a

Den Jahresbericht 2019 in gedruckter Version erhalten Sie auf Anfrage beim CSW.

Kontakt:werkvertragsarbeit@caritas-sozialwerk.de

Beratungsstelle Lohne Von-Stauffenberg-Straße 14
49393 Lohne
Josef Kleier und Belal Elsayed (0 44 42) 93 41 - 630 oder - 676


Beratungsstelle Cloppenburg Eschstraße 8
49661 Cloppenburg
Marcella Bohlke und Maresa Wolbers (0 44 71) 70 45 - 36 oder - 35

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