Unbegleitete Minderjährige Ausländer
Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA), also Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Deutschland kommen, gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen.
Es sind junge Menschen, die häufig Schreckliches erlebt haben und möglicherweise physisch und psychisch stark belastet oder hochtraumatisiert sind. Sie kommen allein in einem fremden Land an, sprechen die Landessprache nicht und kennen die Kultur nicht, müssen sich aber dort vollkommen auf sich gestellt zurechtfinden.
Oberstes Ziel ist neben der Klärung der Perspektive für jedes einzelne Kind bzw. Jugendlichen
- die Vermittlung von Orientierung und Sicherheit
- die emotionale Entlastung nach traumatisierenden Erfahrungen
- und die Unterstützung im Rahmen der Integrationsprozesse
Dabei finden kulturelle Bräuche und religionsspezifische Besonderheiten der Kinder und Jugendlichen Beachtung.
Die Zuweisung in unsere Wohngruppe erfolgt auf Grundlage des § 34 SGB VIII über die Jugendämter Cloppenburg und Vechta. Im Einzelfall kann eine Aufnahme auf der Grundlage der §§ 42, 42a SGB VIII erfolgen.
In Abstimmung mit beiden Jugendämtern kann ggf. auch eine Aufnahme über ein anderes Jugendamt erfolgen.